PSAgA Schulung

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) – Schulung nach DGUV Regel 112-198/199

Die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) rettet im Notfall Leben.
Um damit einen richtigen Umgang zu gewährleisten bieten wir hierfür regelmäßig Erst- und Wiederholungschulungen an.
Denn Sie als Arbeitgeber sind zur Durchführung einer jährlichen Unterweisung der Anwender und einer jährlichen Prüfung der eingesetzten PSAgA gesetzlich verpflichtet. (DGUV Regel 112-198, bisher: BGR / GUV-R 198).

Die SIFA Secure unterstützt Sie dabei, diese rechtlichen Verpflichtungen in Theorie und Praxis gesetzeskonform
umzusetzen. Unsere Schulung bieten wir als Gruppenunterricht bei uns Am Deich 17 in Leer,
aber je nach Teilnehmeranzahl auch als Vorortschulung bei Ihnen im Unternehmen an.

In der Schulung für PSA gegen Absturz, werden die Teilnehmer unter anderem in den nachstehenden Bereichen unterwiesen:

  • PSA gegen Absturz, selbstständiges Retten einleiten und durchführen mit verschiedenen Rettungsmitteln
  • Bauarten von Haltevorrichtungen, Auffangvorrichtungen und Rettungssystemen
  • Relevante Rechtsvorschriften und Normen
  • Anschlagpunkte richtig erkennen und benutzen
  • Rettung passiv und aktiv
  • Richtige Handhabung von PSAgA
  • Fehler erkennen und vermeiden bei PSAgA
  • Richtige Lagerung, Reinigung

Vereinbahren Sie mit uns Ihre Schulungstermine per Telefon +49 491 – 203 491 830
oder schreiben Sie uns unter contact@sifa-secure.de.

Kosten für die Schulung je Teil­neh­mer 169,00 € (zzgl. MwSt.)

Wir behalten uns vor die Veranstaltung wegen zu geringer Teilnehmeranzahl abzusagen. Die Anmeldungen werden in Reihenfolge ihres Eingangs angenommen. Nach Erhalt der Teilnahme-Bestätigung müssen bei einem Rücktritt 80% der Kosten entrichtet werden. Die Anmeldung eines Ersatzteilnehmers ist bis zu Beginn des Seminars möglich. Ein teilweiser Rücktritt sowie eine teilweise Ersatzteilnahme ist nicht möglich.